11. Mai 2017

Energieausweis

Der Energieausweis ermöglicht dem Wohnungskunden den Energiestandard eines Gebäudes (nicht einer einzelnen Wohnung eines größeren Gebäudes!) genauer abzuschätzen. Die im Energieausweis angeführten Kennzahlen sind für die Darstellung des zu erwartenden Energieverbrauch für eine durchschnittliche Wohnung eines Gebäudes wesentlich. Damit wird der energetische Standard eines Gebäudes ein Qualitätsmerkmal und damit Entscheidungskriterium.

EU-weit ist die Energieeffizienz von Gebäuden seit 2008 für Neubauten und seit 2009 für Bestandsbauten mit einem Energieausweis darzustellen. Im Jahr 2012 wurde diese Gesetzgebung aktualisiert, in Österreich mit dem Energieausweis-Vorlage Gesetz.

Spätestens beim Verkauf bzw. der Vermietung ist ein ab Ausstellung, 10 Jahre gültiger Energieausweis dem Käufer bzw. Mieter (eines Hauses oder Wohnung) zu übergeben.

Der Energieausweis bildet  den energetischen Standard der Immobile ab.

 

Der Energieausweis ist sehr wichtig, jedoch nur ein Teil der Gebäudeeigenschaften. Ein Gebäudezertifikat (z. B. IBO-Ökopass, etc.) bildet zusätzlich noch weitere wichtige Kriterien wie Schallschutz, Helligkeit, Besonnung, Bauökologie und Raumluftqualität ab, mit denen Wohnqualitäten und ökologische Qualitäten bewertet werden.